Hinweise zum Antragsverfahren


Zu Beginn ist eine Vorstellung in der psychotherapeutischen Sprechstunde erforderlich, bei dem der Patient oder die Patientin sein/ihr Anliegen schildern kann. Falls eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, werden weitere Vorgespräche durchgeführt, maximal sind je nach Therapieform 3 bis 7 Gespräche möglich.

Kommt es zwischen Therapeut und Patient zu einer Einigung über die Durchführung einer Therapie, wird eine Vereinbarung getroffen, welche Form einer Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist und die Behandlung wird bei der Krankenkasse beantragt.

Als Kurzzeittherapie können dann bis zu 24 Stunden bewilligt werden, bei der tiefenpsychologisch-fundierten Psychotherapie bis zu 60 Stunden im ersten Bewilligungsabschnitt (insgesamt max. 100 Stunden) und bei der analytischen Psychotherapie bis zu 160 Stunden (insgesamt max. 300 Stunden).

Psychotherapie in einem der drei von mir angebotenen Verfahren ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten werden von Primär- und Ersatzkassen bei entsprechender Indikation und Durchführung durch einen hierzu ermächtigten Therapeuten übernommen. Durch meine Approbation und die Zulassung durch die Ärztekammer Niedersachsen kann ich diese Voraussetzungen erfüllen.
Psychotherapie ist beihilfeberechtigt und wird auch von den meisten privaten Krankenkassen bezahlt. Die Versicherungsbedingungen sind hier jedoch im Einzelfall zu prüfen.
Die Vorgespräche werden durch die gesetzlichen Krankenkassen über die Krankenversicherungskarte abgerechnet. Auch die meisten Privatkassen übernehmen diese.